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Hörbuch - ein Kulturgut!

Steuer-Subventionen wofür?



Keine ermäßigte Mehrwertsteuer auf Hörbücher - trotz kulturellem Inhalt

Kultur wird in Deutschland staatlich subventioniert und unterliegt einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz
von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 c UStG). Ebenso wie Lebensmittel erhalten auch Kulturgüter einen ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil die geistige Nahrung wie die leibliche Nahrung einer staatlichen Förderung bedarf.
Doch der ermäßigte Steuersatz gilt längst nicht für alle Kulturgüter. In den Genuss der steuerlichen Subvention gelangen unter anderem Kunstgegenstände, Eintrittskarten für Theater, Kino und Museen, Bücher, Noten, Zeitungen und Zeitschriften. Den Inhalt der Druckerzeugnisse oder Kinofilme prüft der Gesetzgeber jedoch nicht. Das führt dazu, dass auch Anzeigenblätter, pornografische Hefte und Filme jeder Art staatlich – d. h. von jedem Bürger - subventioniert werden.

Zugleich hat der Gesetzgeber das Medium Hörbuch pauschal als „Tonträger“ eingestuft und damit prinzipiell einem Mehrwertsteuersatz von 19 % unterworfen. Der Inhalt des Tonträgers ist für den Gesetzgeber ebenso unrelevant wie der Inhalt von Druckerzeugnissen. Dass eine inhaltliche Überprüfung generell möglich ist, zeigt zum Beispiel die Gema – die grundsätzlich zwischen U- und E-Musik unterscheidet. Auch die Freiwillige Selbstkontrolle Film (FSK) unterzieht Kino- und Fernsehfilme einer akribischen inhaltlichen Kontrolle, um jugendgefährdende Filme nach bestimmten Altergrenzen zuzulassen oder eben nicht.

Die pauschale Einstufung von Hörbüchern als Tonträger hat außerdem zur Folge, dass beim Versand von Hörbüchern keine ermäßigte Postgebühr wie bei Büchersendungen eingeräumt, sondern die Versandgebühr für normale Briefsendungen fällig wird.

Das Problem der Ungleichbehandlung von Kulturgütern ist lange bekannt: Bereits 2002 richtete der Deutsche Kulturrat an die im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl folgende Fragen: „Planen Sie, sich für die Erweiterung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Hörbücher … einzusetzen?“ Zur Wahl des letzten Europäischen Parlaments formulierte die SPD folgendes Anliegen: „Die SPD will sich zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für eine Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Tonträger, künstlerische Fotografie usw. einsetzen. Hier sind vor einer möglichen nationalen Regelung europarechtliche Regelungen erforderlich.“ Deutsche und europäische Künstler sowie Schallplattenverlage haben daher eine konzertierte Aktion gestartet, um die Europäische Kommission zur Verringerung der Umsatzsteuer auf Tonträger und Hörbücher zu bewegen. Eine Studie der Internationalen phonographischen Vereinigung (IFPI) fand heraus, dass sich eine Verringerung des Umsatzsteuersatzes positiv auf den legalen Verkauf von Tonträgern auswirken würde, während illegale Musikkopien eingedämmt würden. Die Europäische Kommission entschied jedoch im Juli 2003, Tonträger nicht in die Gruppe der vom Standardsatz befreiten Güter aufzunehmen. Damit wird eine Reduzierung der Umsatzsteuer auf Tonträger immer schwieriger. Im Januar 2006 schrieb Olof Zimmermann – Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats - in „Politik und Kultur“ – der Zeitung des Deutschen Kulturrats: „Die Hoffnungen, dass auch für Tonträger und Hörbücher ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz eingeführt werden könnte, sind durch diese Formulierungen (der Europäischen Kommission) mehr oder weniger dahin.“

Kein Bürger sollte sich damit abfinden, Steuer-Subventionen auf Güter zu gewähren, die der Kultur nicht zuzurechnen sind (Anzeigenmagazine, pornografische Hefte usw.) und andererseits Gütern mit eindeutig kulturellem Inhalt eine staatliche Unterstützung zu verweigern.

Wir rufen die Kulturverbände, den Deutschen Kulturrat und den Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf, sich weiterhin für die Einstufung von Hörbüchern als Kulturgüter einzusetzen!